
In Deutschland existiert kein Fachanwalt für Schmerzensgeld(recht).
Sie werden ausschließlich beraten und vertreten von Martin Schmid, Rechtanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht. Medizinrecht liegt nach unserer Auffassung am nähesten an dem Bereich des Schmerzensgeldrechts.
Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die Ihnen eine schnelle, außergerichtliche, vielleicht sogar zudem sehr hohe Schadensregulierung in Aussicht stellen.
Betrachten Sie diese Offerten bitte mit der nötigen Distanz.
Bevor wir begannen, uns - mit wenigen Ausnahmen - ausnahmslos der Patientenseite zu widmen, vertraten wir viele Jahre lang Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Kliniken und deren Haftpflichtversicherungen. Wir kennen also beide Hälften des Globus. Und die Praxis der Schadensabwicklung durch die Versicherungen.
Wer behauptet, dass, von ganz einfach gelagerten Fällen abgesehen, eine unkomplizierte Abwicklung Ihrer Angelegenheit möglich ist, sollte diese Aussage nochmals auf ihren Realitätsgehalt überprüfen.
Wir teilen diese Auffassung jedenfalls dezidiert nicht.
Unserer Meinung nach benötigen Sie in der Auseinandersetzung mit Schädigern bzw. deren Versicherungen einen Anwalt, der - in der Regel vor Gericht - Ihre Interessen mit eisenharter Konsequenz vertritt.
Im Idealfall besassen Sie zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses eine private Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt in aller Regel sämtliche Justizkosten.
Wir vertreten Sie bundesweit, was im Zeitalter der modernen Technologie (Fax, E-Mail usw.) kein Problem mehr ist.